Formulare
Formulare für Baugesuchsteller
Gastgewerbe
Gastgewerbliche Einzelbewilligung
Betriebsbewilligung Gastgewerbe
Glücksspiele
Gemäss Art. 15 der Lotterieverordnung gilt ab 01.01.2010 folgendes:
1. Tombolas und Lottos können ohne Bewilligung durchgeführt werden.
2. Die Erträge aus Tombolas und Lottos dürfen nur für gemeinnützige und wohtätige Zwecke
eingesetzt werden.
Gastgewerbe
Gastgewerbliche Einzelbewilligung
Betriebsbewilligung Gastgewerbe
Glücksspiele
Gemäss Art. 15 der Lotterieverordnung gilt ab 01.01.2010 folgendes:
1. Tombolas und Lottos können ohne Bewilligung durchgeführt werden.
2. Die Erträge aus Tombolas und Lottos dürfen nur für gemeinnützige und wohtätige Zwecke
eingesetzt werden.