Gemeinde-Urnenabstimmung vom 17.01.2021

Angesichts der Covid-19-Situation hat der Gemeinderat beschlossen, auf die Durchführung der für den 11. Dezember 2020 geplanten Gemeindeversammlung zu verzichten und am 17. Januar 2021 über das Budget 2021 an der Urne abstimmen zu lassen. Mit Allgemeinverfügung vom 26. Oktober 2020 hat der Regierungsstatthalter die Gemeinden ermächtigt, anstelle einer Gemeinde-versammlung eine Urnenabstimmung durchzuführen. Die Allgemeinverfügung ist bis zum 31. Januar 2021 befristet.

Der Gemeinderat Grindelwald bringt in Anwendung von Art. 9 und 34 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 zur Kenntnis, dass am Sonntag, 17. Januar 2021, eine Gemeindeurnen-abstimmung stattfindet. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Grindelwald erhalten die Möglichkeit, über folgende Vorlage abzustimmen:

Abstimmungsbotschaft Budget 2021

Budget 2021 der Einwohnergemeinde Grindelwald

Finanzplan 2020-2025 (zur Kenntnisnahme)

Ausübung des Abstimmungsrechts

  • Gemäss Art. 13 Gemeindegesetz sind in Gemeindeangelegenheiten Frauen und Männer stimmberechtigt, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Grindelwald wohnhaft sind.
  • Das Abstimmungsmaterial (inkl. Abstimmungsbotschaft) wird den Stimmberechtigten spätestens 21 Tage vor dem Abstimmungstag zugestellt. Stimmberechtigte, die im Stimmregister eingetragen sind und keine Ausweiskarte erhalten oder diese verloren haben, können bei der Gemeindeschreiberei bis Freitag, 15. Januar 2021, 16.00 Uhr, ein Doppel verlangen.
  • Spätestens 21 Tage vor dem Abstimmungstag wird das Budget 2021 auf der Webseite der Gemeinde aufgeschaltet. Es kann während der Öffnungszeiten auch bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Stimmabgabe an der Urne
Für die Stimmabgabe ist das Abstimmungs-Lokal im Gemeindehaus wie folgt geöffnet:
Sonntag, 17. Januar 2021, 10.00 bis 11.00 Uhr.

Briefliche Stimmabgabe
Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Abstimmungsmaterials zulässig. Wer brieflich abstimmen will, legt den ausgefüllten Abstimmungszettel in das Stimmzettelkuvert und klebt dieses zu. Das verschlossene Kuvert ist zusammen mit der persönlich unterzeichneten Ausweiskarte in das Antwortkuvert zu legen. Dieses ist ebenfalls zu verschliessen und es darf keine Kennzeichen tragen. Das Antwortkuvert kann sodann frankiert der Post übergeben oder in den Briefkasten bei der Gemeindeverwaltung eingeworfen werden. Beim Postversand muss das Antwortcouvert spätestens am Samstag vor dem Abstimmungstag eintreffen. Die letzte Leerung des Briefkastens bei der Gemeindeverwaltung erfolgt am Sonntag, 17. Januar 2021 um 11.00 Uhr. Im Übrigen wird auf die Bestimmungen über die briefliche Stimmabgabe verwiesen, die auf dem Abstimmungskuvert abgedruckt sind.

Stellvertretung
Die Stimmabgabe mittels Stellvertretung ist nicht zulässig.

Auszähllokal
Die Auszählung findet im Gemeindehaus statt.

Bekanntgabe des Resultats
Das Abstimmungsergebnis wird nach der Auszählung im Schaukasten bei der Gemeindeverwaltung angeschlagen sowie in der nächstfolgenden Ausgabe des Anzeigers Interlaken und unter www.gemeinde-grindelwald.ch publiziert.

Rechtsmittelbelehrung
Vorbereitungshandlungen in Abstimmungssachen, wie die vorliegende Einberufung der Urnenabstimmung, sind gemäss Art. 67a Abs. 3 VRPG innert 10 Tagen ab Publikation mit Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, anfechtbar.

Gegen das Ergebnis der Urnenabstimmung kann gemäss Art. 67a Abs. 2 VRPG innert 30 Tagen nach der Abstimmung beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde geführt werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung und die Unterschrift enthalten.

Grindelwald, 2. bzw. 10. November 2020

Gemeinderat Grindelwald