Ordentliche Gemeindeversammlung

Freitag, 10. Juni 2022, 20.15 Uhr, Gemeindesaal Grindelwald

Traktanden

1. Finanzwesen
1.1. Jahresrechnung 2021; Genehmigung

2. Kreditbewilligungen gemäss Investitionsbudget
2.1 Parkplatzsanierung Pfingstegg; Verpflichtungskredit CHF 383‘000
2.2. Ersatz Hydrantenleitung Weidli-Wagisbach; Objektkredit CHF 300’000
2.3. Sportzentrum Grindelwald AG; Verpflichtungskredit von CHF 240’000 für die Jahre 2022+2023

3. Abrechnung über Verpflichtungskredite
3.1. Zentrumsplätze Eiger+; Verzicht Wasserspiel
3.2. Abrechnung von Kreditunterschreitungen; Kenntnisnahme

4. Aufarbeitung Kredite Infrastruktur
4.1. Trogenweg/vor dem Holzweg, Sanierung Wasser-, Abwasserleitung und Strasse;
Nachkredit CHF 640’000
4.2. Trogen – Chilchboden, Ersatz Trinkwasserleitung; Nachkredit CHF 265’000
4.3. Wärgistalstrasse/vor dem Holz, Ersatz Hydrantenleitung und Strassensanierung;
Nachkredit CHF 200’000
4.4. Balizüün, Sofortmassnahmen; Nachkredit CHF 186’000
4.5. Ofni, Ausbau Terrassenweg; Nachkredit CHF 42’000
4.6. Rothenegg/Grund, Sanierung Abwasser; Nachkredit von CHF 23’000

5.Reglemente
5.1. Forstreglement; Genehmigung
5.2. Gemeindeordnung; Genehmigung Änderung Anhang I

6. Verschiedenes

Die Unterlagen zu den Geschäften liegen 30 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung während den Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Das Protokoll der Versammlung wird vom 20. Juni 2022 während 20 Tagen auf der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt. Werden innert 30 Tagen seit der Versammlung keine schriftlich begründeten Einwände erhoben, erfolgt die Genehmigung durch den Gemeinderat (Art. 42 GO).

Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann gestützt auf Art. 67a Gesetz über die
Verwaltungsrechtspflege beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner sind zur Versammlung freundlich eingeladen.

Grindelwald, 26. April 2022

Gemeinderat Grindelwald

Zu veröffentlichen:
Anzeiger Interlaken, 5. und 12. Mai 2022
Website Gemeinde Grindelwald ab 5. Mai 2022