Gemeinde-Urnenabstimmung und Volksabstimmung vom 07.03.2021

Abstimmungsvorlagen

Bern, 04.11.2020 – Der Bundesrat hat entschieden, am 7. März 2021 drei Vorlagen zur Abstimmung zu bringen.

Eidgenössische Vorlagen


1. Volksinitiative vom 15. September 2017 «Ja zum Verhüllungsverbot» (BBI 2020 5507)
2. Bundesgesetz vom 27. September 2019 über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz, BGEID) (BBI 2019 6567)
3. Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2019 über die Genehmigung des Umfassenden Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien
(BBI 2019 8727)

Kantonale Vorlage

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat für Sonntag, den 07. März 2021 die folgende kantonale Volksabstimmung angesetzt:

Änderung des Gesetzes über Handel und Gewerbe (Hauptvorlage und Eventualantrag)

Kommunale Vorlage

Abstimmung Neubau Doppelturnhalle im Graben

Der Gemeinderat beantragt einen Objektkredit von insgesamt CHF 12.37 Mio. für den Neubau der
Doppelturnhalle im Graben.


Geltende Hygiene- und Abstandsregeln in Folge der Coronavirus-Pandemie
Bitte beachten Sie bei der Stimmabgabe an der Urne die am Abstimmungssonntag geltenden Hygiene- und Abstandsregeln des Bundesamts für Gesundheit (BAG) und halten Sie sich beim Gang in die Abstimmungslokale an die Anweisungen (Beschilderung, Bodenmarkierung etc.) der Gemeindebehörde. In den Abstimmungslokalen stehen Desinfektionsmittel und Gesichtsmasken zur Verfügung. Besonders gefährdeten Person (Personen über 65 Jahre oder mit Vorerkrankungen) wird die briefliche Stimmabgabe empfohlen.


Ausübung des kommunalen Abstimmungsrechts

  • Gemäss Art. 13 Gemeindegesetz sind in Gemeindeangelegenheiten Frauen und Männer stimmberechtigt, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Grindelwald wohnhaft sind.
  • Die Abstimmungsbotschaft wird den Stimmberechtigten spätestens 21 Tage vor dem Abstimmungstag zugestellt. Stimmberechtigte, die im Stimmregister eingetragen sind und keine Ausweiskarte erhalten oder diese verloren haben, können bei der Gemeindeschreiberei bis Freitag, 5. März 2021, 16.00 Uhr, ein Doppel verlangen.
  • Spätestens 21 Tage vor dem Abstimmungstag wird die Abstimmungsbotschaft der Doppelturnhalle auf der Webseite der Gemeinde aufgeschaltet. Es kann während der Öffnungszeiten auch bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Stimmabgabe an der Urne
Für die Stimmabgabe ist das Abstimmungs-Lokal im Gemeindehaus wie folgt geöffnet:
Sonntag, 7. März 2021, 10.00 bis 11.00 Uhr.

Briefliche Stimmabgabe
Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Abstimmungsmaterials zulässig. Wer brieflich abstimmen will, legt den ausgefüllten Abstimmungszettel in das Stimmzettelkuvert und klebt dieses zu. Das verschlossene Kuvert ist zusammen mit der persönlich unterzeichneten Ausweiskarte in das Antwortkuvert zu legen. Dieses ist ebenfalls zu verschliessen und es darf keine Kennzeichen tragen. Das Antwortkuvert kann sodann frankiert der Post übergeben oder in den Briefkasten bei der Gemeindeverwaltung eingeworfen werden. Beim Postversand muss das Antwortcouvert spätestens am Samstag vor dem Abstimmungstag eintreffen. Die letzte Leerung des Briefkastens bei der Gemeindeverwaltung erfolgt am Sonntag, 7. März 2021 um 11.00 Uhr. Im Übrigen wird auf die Bestimmungen über die briefliche Stimmabgabe verwiesen, die auf dem Abstimmungskuvert abgedruckt sind.

Stellvertretung
Die Stimmabgabe mittels Stellvertretung ist nicht zulässig.

Auszähllokal
Die Auszählung findet im Gemeindehaus statt.

Bekanntgabe des Resultats
Das Abstimmungsergebnis wird nach der Auszählung im Schaukasten bei der Gemeindeverwaltung angeschlagen sowie in der nächstfolgenden Ausgabe des Anzeigers Interlaken und unter www.gemeinde-grindelwald.ch publiziert.

Rechtsmittelbelehrung
Vorbereitungshandlungen in Abstimmungssachen, wie die vorliegende Einberufung der Urnenabstimmung, sind gemäss Art. 67a Abs. 3 VRPG innert 10 Tagen ab Publikation mit Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, anfechtbar.

Gegen das Ergebnis der Urnenabstimmung kann gemäss Art. 67a Abs. 2 VRPG innert 30 Tagen nach der Abstimmung beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde geführt werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung und die Unterschrift enthalten.


Bekanntgabe der Resultate

Eidgenössisch-/ Kantonale Volksabstimmung
Ab ca. 13.30 Uhr veröffentlicht die Staatskanzlei des Kantons Bern jeweils Zwischen- und Endergebnisse. Die Endergebnisse stehen normalerweise spätestens um etwa 17.30 Uhr fest und sind als PDF- und Excel-Dateien abrufbar (mit allen Verwaltungskreisen und Gemeinden).

Kommunale Abstimmung
Das Abstimmungsergebnis wird nach der Auszählung auf der Website der Gemeindeverwaltung Grindelwald und in der nächstfolgenden Ausgabe des Anzeigers Interlaken publiziert sowie im Schaukasten bei der Gemeindeverwaltung angeschlagen.