Gemeinde-Urnenabstimmung und Volksabstimmung vom 13.06.2021
Veranstaltungsdatum: 13. Juni 2021 / 8:00 Uhr
Eidgenössische Vorlagen
- Volksinitiative vom 18. Januar 2018 «Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung – Keine Subventionen für den Pestizid- und den prophylaktischen Antibiotika-Einsatz» (BBl 2020 7635)
- Volksinitiative vom 25. Mai 2018 «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide» (BBl 2020 7637)
- Bundesgesetz vom 25. September 2020 über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) (AS 2020 3835)
- Bundesgesetz vom 25. September 2020 über die Verminderung von Treibhausgasemissionen (CO2-Gesetz) (BBl 2020 7847)
- Bundesgesetz vom 25. September 2020 über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) (BBl 2020 7741).
Kommunale Vorlagen
- Jahresrechnung 2020 der Einwohnergemeinde Grindelwald
- Verpflichtungskredit von CHF 150’000 für den Ersatz des Multicar Fumo
Geltende Hygiene- und Abstandsregeln in Folge der Coronavirus-Pandemie
Bitte beachten Sie bei der Stimmabgabe an der Urne die am Abstimmungssonntag geltenden Hygiene- und Abstandsregeln des Bundesamts für Gesundheit (BAG) und halten Sie sich beim Gang in die Abstimmungslokale an die Anweisungen (Beschilderung, Bodenmarkierung etc.) der Gemeindebehörde. In den Abstimmungslokalen stehen Desinfektionsmittel und Gesichtsmasken zur Verfügung. Besonders gefährdeten Person (Personen über 65 Jahre oder mit Vorerkrankungen) wird die briefliche Stimmabgabe empfohlen.
Ausübung des kommunalen Abstimmungsrechts
Stimmberechtigung
Gemäss Art. 13 Gemeindegesetz sind in Gemeindeangelegenheiten Frauen und Männer stimmbe-rechtigt, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Grindelwald wohnhaft sind.
Abstimmungsunterlagen
Das Abstimmungsmaterial (inkl. Abstimmungsbotschaft) wird den Stimmberechtigten spätestens 21 Tage vor dem Abstimmungstag zugestellt. Die Unterlagen zur Urnenabstimmung liegen bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.
Stimmabgabe
Für die persönliche Stimmabgabe ist das Abstimmungs-Lokal im Gemeindehaus wie folgt geöffnet: Sonntag, 13. Juni 2021, 10.00 bis 11.00 Uhr.
Für die briefliche Stimmabgabe kann das Antwortcouvert bis Sonntag, 13. Juni 2021, 11.00 Uhr in den offiziellen Briefkasten bei der Gemeindeverwaltung Grindelwald eingeworfen werden.
Per Postversand muss das Antwortcouvert bis spätestens am Samstag vor dem Abstimmungstag eintreffen.
Im Übrigen wird auf die kant. Bestimmungen über die briefliche Stimmabgabe verwiesen.
Bekanntgabe der Resultate
Eidgenössische Volksabstimmung
Ab ca. 13.30 Uhr veröffentlicht die Staatskanzlei des Kantons Bern jeweils Zwischen- und Endergebnisse. Die Endergebnisse stehen normalerweise spätestens um etwa 17.30 Uhr fest und sind als PDF- und Excel-Dateien abrufbar (mit allen Verwaltungskreisen und Gemeinden).
Kommunale Abstimmung
Das Abstimmungsergebnis wird nach der Auszählung im Schaukasten bei der Gemeindeverwaltung angeschlagen sowie in der nächstfolgenden Ausgabe des Anzeigers Interlaken und auf der Gemeinde-Website www.gemeinde-grindelwald.ch publiziert.