Allgemeine Neubewertung 2020

Der Grosse Rat hat in der Frühlingsession 2020 per Dekret die allgemeine Neubewertung 2020 mit einem Ziel-Medianwert von 70 % der Verkehrswerte beschlossen. Die allgemeine Neubewertung wird auch durchgeführt, wenn gegen den Zielmedianwert Beschwerde ans Bundesgericht geführt wird. Sollte das Bundesgericht eine allfällige Beschwerde dereinst gutheissen, müsste geprüft werden, ob die amtlichen Werte zukünftig erneut anzupassen wären.

Der Startschuss zur AN20 kann somit erfolgen und die EDV-Systeme werden in den nächsten Tagen mit diversen Batch-Läufen, Simulationen, Auslistungen usw. beginnen, damit der Hauptlauf gemäss dem weiter unten publizierten Tranchierungsplan durchgeführt werden kann. Die ersten Verfügungen zum neuen amtlichen Wert werden Ende Mai an die Steuerpflichtigen versandt.

Das Experten-Auskunftstelefon für nichtlandwirtschaftliche Bewertungen der Steuerverwaltung steht wie folgt zur Verfügung:
Telefon +41 31 633 66 40
Dienstag und Freitag jeweils 08.00 – 11.00 Uhr und 12.30 – 16.30 Uhr

Besten Dank für Ihr Verständnis.