Gemeinde-Urnenabstimmung 25. September 2022
Der Gemeinderat Grindelwald bringt in Anwendung von Art. 9 und 34 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 zur Kenntnis, dass am Sonntag, 25. September 2022, gemeinsam mit der eidg. und kant. Volksabstimmung eine Gemeindeurnenabstimmung stattfindet. Die Stimmberechtigten von Grindelwald erhalten die Möglichkeit, über folgende Vorlage abzustimmen:
Sanierung/Umbau Torrihaus, Kredit 2,4 Mio. Franken
Stimmberechtigung
Gemäss Art. 13 Gemeindegesetz sind in Gemeindeangelegenheiten Frauen und Männer stimmberechtigt, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Grindelwald wohnhaft sind.
Abstimmungsunterlagen
Das Abstimmungsmaterial (inkl. Abstimmungsbotschaft) wird den Stimmberechtigten spätestens 21 Tage vor dem Abstimmungstag zugestellt. Die Unterlagen zur Urnenabstimmung liegen bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.
Stimmabgabe
Für die persönliche Stimmabgabe ist das Abstimmungs-Lokal im Gemeindehaus wie folgt geöffnet:
Sonntag, 25. September 2022, 10.00 bis 11.00 Uhr.
Für die briefliche Stimmabgabe kann das Antwortcouvert bis Sonntag, 25. September 2022, 10.00 Uhr in den offiziellen Briefkasten bei der Gemeindeverwaltung Grindelwald eingeworfen werden. Per Postversand muss das Antwortcouvert bis spätestens am Samstag vor dem Abstimmungstag eintreffen. Im Übrigen wird auf die kant. Bestimmungen über die briefliche Stimmabgabe verwiesen.
Bekanntgabe des Resultats
Das Abstimmungsergebnis wird nach der Auszählung im Schaukasten bei der Gemeindeverwaltung angeschlagen sowie in der nächstfolgenden Ausgabe des Anzeigers Interlaken und unter www.gemeinde-grindelwald.ch publiziert.
Grindelwald, 15. August 2022
Gemeinderat Grindelwald