Gemeinde-Urnenabstimmung vom 13. Juni 2021

Amtliche Publikation

Der Gemeinderat Grindelwald hat gestützt auf die Allgemeinverfügung des Regierungsstatthalteramtes des Verwaltungskreises Interlaken-Oberhasli entschieden, dass am Sonntag, 13. Juni 2021, gemeinsam mit der eidg. Volksabstimmung eine Gemeindeurnenabstimmung stattfindet.

Die Stimmberechtigten von Grindelwald erhalten die Möglichkeit, über folgende Vorlagen abzustimmen:

  • Jahresrechnung 2020 der Einwohnergemeinde Grindelwald
  • Verpflichtungskredit von CHF 150’000 für den Ersatz des Multicar Fumo

Stimmberechtigung
Gemäss Art. 13 Gemeindegesetz sind in Gemeindeangelegenheiten Frauen und Männer stimmbe-rechtigt, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Grindelwald wohnhaft sind.

Abstimmungsunterlagen
Das Abstimmungsmaterial (inkl. Abstimmungsbotschaft) wird den Stimmberechtigten spätestens 21 Tage vor dem Abstimmungstag zugestellt. Die Unterlagen zur Urnenabstimmung liegen bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.

Stimmabgabe
Für die persönliche Stimmabgabe ist das Abstimmungs-Lokal im Gemeindehaus wie folgt geöffnet: Sonntag, 13. Juni 2021, 10.00 bis 11.00 Uhr.

Für die briefliche Stimmabgabe kann das Antwortcouvert bis Sonntag, 13. Juni 2021, 11.00 Uhr in den offiziellen Briefkasten bei der Gemeindeverwaltung Grindelwald eingeworfen werden.

Per Postversand muss das Antwortcouvert bis spätestens am Samstag vor dem Abstimmungstag eintreffen.
Im Übrigen wird auf die kant. Bestimmungen über die briefliche Stimmabgabe verwiesen.

Bekanntgabe des Resultats
Das Abstimmungsergebnis wird nach der Auszählung im Schaukasten bei der Gemeindeverwaltung angeschlagen sowie in der nächstfolgenden Ausgabe des Anzeigers Interlaken und auf der Gemeinde-Website www.gemeinde-grindelwald.ch publiziert.

Grindelwald, 10. Mai 2021
Gemeinderat Grindelwald