Gemeinde-Urnenabstimmung vom 07.03.2021
Der Gemeinderat Grindelwald bringt in Anwendung von Art. 9 und 34 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 zur Kenntnis, dass am Sonntag, 7. März 2021, gemeinsam mit der eidg. und kant. Volksabstimmung eine Gemeindeurnenabstimmung stattfindet.
Die Stimmberechtigten von Grindelwald erhalten die Möglichkeit, über folgende Vorlage abzustimmen:
Neubau Doppelturnhalle im Graben, Objektkredit 12,37 Mio. Franken
Information zur Abstimmung finden Sie hier