Öffentliche Mitwirkungsauflage; Geringfügige Zonenplanänderung «Almisgässli/Rehhalta»


Der Gemeinderat Grindelwald bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung des Zonenplanes zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.

Die folgenden Akten liegen während 30 Tagen vom 4. Februar 2021 bis am 8. März 2021 während
den Bürozeiten auf der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald
öffentlich auf.