Gesamterneuerungswahlen 2023

Für das Gemeindepräsidium, die Mitglieder vom Gemeinderat und der ständigen Kommissionen mit Entscheidbefugnis.

Die aktuelle Amtsdauer aller gewählten Behördenmitglieder der Einwohnergemeinde Grindelwald endet per 31. Dezember 2023. Der Gemeinderat hat die Gesamterneuerungswahlen auf den 26. November 2023 angesetzt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 17. Dezember 2023 statt.

Die Gesamterneuerungswahlen werden erstmals nach dem neuen Abstimmungs- und Wahlreglement (AWR) der Einwohnergemeinde Grindelwald, welches an der Gemeindeversammlung vom 9. Juni 2023 genehmigt wurde, durchgeführt.

Wahlvorschläge nach Art. 28 AWR sind auch für heute bereits in einem Amt stehenden Behördenmitglieder einzureichen. Eine Wiederwahl ist aufgrund der Übergangsbestimmungen in der neuen Gemeindeordnung (Art. 45) somit für alle aktuellen Behördenmitglieder möglich.

Die vollständige Publikation kann hier angeschaut und ausgedruckt werden:

Ebenso die Broschüre mit den Erläuterungen des Gemeinderates zu den Gesamterneuerungswahlen vom 26. November 2023:

Die Formulare zur Einreichung der Wahlvorschläge können hier heruntergeladen werden: