Verkehrsanordnung Nachtparkverbot auf öffentlichen Parkplätzen für Camper / Wohnmobile
Der Gemeinderat von Grindelwald verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2, des
Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG, SR 741.01) sowie Art. 44 Abs. 1 der
Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) die folgende
Verkehrsanordnung:
Verfügung Parkverbot für Camper oder ähnliche Fahrzeuge ab 22.00 bis 07:00 Uhr
auf alle öffentlichen Parkplätze/Parkvorrichtungen der Gemeinde Grindelwald.
Grund: Verhinderung wildes Campieren unter dem Vorwand des Parkierens.
Diese Verfügung tritt nach ihrer Veröffentlichung im Amtsanzeiger sowie nach dem aufstellen
der Signale in Kraft.
Publikation Amtsanzeiger, 14.05.2021