Öffentliche Mitwirkungsauflage
Überbauungsordnung «Beschneiung Grund-Männlichen-Kleine Scheidegg»; Änderungen 2024 (Überbauungsordnung und Zonenplan West)
Der Gemeinderat von Grindelwald bringt gestützt auf Art. 58 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die genannten Planungen zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Während der Zeit vom 26. September bis am 28. Oktober 2024 liegen während den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung folgende Akten öffentlich auf:
- Überbauungsplan Ausschnitt Grund 1:2‘500
- Überbauungsplan 1:7‘500
- Änderung Überbauungsvorschriften
- Änderung Zonenplan
- Erläuterungsbericht
- UVP-Voruntersuchungsbericht
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald zu richten.
Grindelwald, 20. September 2024
Der Gemeinderat
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