Öffentliche Planauflage; Geringfügige Zonenplanänderung Skipistenverlauf «Kirchbühl»

Der Gemeinderat Grindelwald bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung des Zonenplanes zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.

Die Änderung beinhaltet:
«Kirchbühl», Parzelle Nr. 955, 5454 und 5863; Anpassen Skipistenverlauf

Zur Einsichtnahme liegen auf:
Ausschnitt Zonenplan «Kirchbühl»
Kurzbericht