öffentliche Planauflage Teilrevision Ortsplanung
Der Gemeinderat Grindelwald bringt gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) die Teilrevision der baurechtlichen Grundordnung (Anpassung GBR an BMBV / Ausscheidung Gewässerraum) der Gemeinde Grindelwald zur öffentlichen Auflage. Die Auflage umfasst die folgenden verbindlichen Unterlagen:
- Zonenplan Gewässerraum (1 – 4) 1:5000
- Baureglement
Folgende orientierenden Unterlagen liegen öffentlich auf:
- Erläuterungsbericht
- Mitwirkungsbericht
- Prüfung Ausnahmebewilligungen von Bewirtschaftungseinschränkungen
- Vorprüfungsberichte
Die Unterlagen liegen vom 13. Juli bis 14. August 2023 bei der Bauverwaltung Grindelwald während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten öffentlich auf. Die Unterlagen sind ebenfalls unter www.gemeinde-grindelwald.ch einsehbar (unten angehängt).
Einsprachen oder Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald einzureichen. Eine Einsprache bzw. Rechtsverwahrung hat den Gegenstand eindeutig zu bezeichnen, auf welchen Bezug genommen wird.
Hinweis: Allfällige Einspracheverhandlungen finden am Montag, 4. September 2023 in der Gemeindeverwaltung Grindelwald statt.
Grindelwald, 10. Juli 2023
Der Gemeinderat