Öffentliche Planauflage Überbauungsordnung Hotel im Grund

Der Gemeinderat Grindelwald bringt gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Akten der Überbauungsordnung «Hotel im Grund» mit Zonenplanänderung zur öffentlichen Auflage. Es betrifft dies folgende Unterlagen:

 Zur Einsichtnahme liegen weiter auf:

Die erwähnten Unterlagen liegen während 30 Tagen, d.h. vom 20. Januar bis und mit am 20. Februar 2023bei der Bauverwaltung Grindelwald während der Schalteröffnungszeiten öffentlich auf. Die Unterlagen sind auch unter www.gemeinde-grindelwald.ch einsehbar.

Einsprachen oder Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Hinweis: Allfällige Einspracheverhandlungen finden am 13. März 2023 statt.

Grindelwald, 16. Januar 2023

Der Gemeinderat