Periodische Schutzraumkontrolle (PSK)
Unsere Gemeinde muss gemäss gesetzlichem Auftrag des Kantons Bern im Jahr 2022 eine Kontrolle der Schutzräume durchführen.
Mehr als ein Drittel der Schutzräume wurde vor über 30 Jahren erstellt, deshalb steht die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Schutzräume im Vordergrund. Dazu müssen diese periodisch kontrolliert werden. Das Bundesgesetz sieht vor, dass die Behörden mindestens alle 10 Jahre sämtliche Schutzräume inspizieren, eine Mängelliste erstellen und die Mängel beheben lassen.
Die periodische Schutzraumkontrolle startet Anfangs April und endet im Juni 2022 und wird durch die Firma G. Bühler GmbH durchgeführt. Die betroffenen Hauseigentümer/innen, respektive die zuständigen Immobilienverwaltungen, werden vorgängig schriftlich durch die Firma:
G. Bühler GmbH Internet: www.buehler-gmbh.ch
informiert.
Wichtig für die Eigentümer: Die Firma G. Bühler GmbH muss die PSK Kontrolle im Auftrag vom Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär BSM des Kantons Bern vollständig durchführen können. So ist die Kontrolle des Überdrucks (die Schliessung von Panzertüre und Panzerdeckel und die Inbetriebnahme des Ventilationsaggregats) zwingend notwendig.
Die periodische Schutzraumkontrolle
- dient der Erfassung der technischen Betriebsbereitschaft,
- ergibt die Grundlage zur Steuerung des Schutzraumbaus und für die Zuweisungsplanung der Bevölkerung der Gemeinde auf die Schutzräume
- soll allfällige Mängel und Erneuerungsbedarf aufzeigen.
Wir danken Ihnen für Ihre Kooperation und Bereitschaft zur reibungslosen Kontrolle der Schutzräume.