Reglements-Genehmigung Ausgabe von Betreuungsgutscheinen
Gestützt auf Art. 45 Gemeindeverordnung (GV) vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das an der Gemeindeversammlung vom 04. September 2020 genehmigte
Reglement über die Ausgabe von Betreuungsgutscheinen
nach unbenütztem Ablauf der Beschwerdefrist in Rechtskraft erwachsen ist.
Das obgenannte Reglement tritt per 1. August 2020 in Kraft.
Das neue Reglement kann auf der Gemeindeverwaltung eingesehen oder bezogen werden oder ist online unter folgendem Link verfügbar:
– Reglement über die Ausgabe von Betreuungsgutscheinen
Verzeichnis sämtlicher Reglemente finden Sie hier
Grindelwald, 09. November 2020
Der Gemeinderat