Schiesspflicht 2022

Die Schiesspflicht muss durch alle Angehörigen der Armee, welche mit dem Sturmgewehr
ausgerüstet sind, bis ins Jahr vor der Entlassung jährlich erfüllt werden.

Die Schiesspflicht muss bis am 31. August in einem anerkannten Schiessverein erfüllt sein.
Die möglichen Schiessdaten können den lokalen Publikationsorganen oder dem Internet
entnommen werden.

Informationen zur Schiesspflicht finden Sie auf: www.be.ch/militaer

Auskunftsstelle

Telefonnummern von militärischen Dienststellen, die vollständige militärische Anschrift sowie der
Standort und die Telefonnummer der Formationen können beim Büro Schweiz, 031 381 25 25, erfragt werden.

Weitere Informationen über die Absolvierung der Militärdienstpflicht können im Internet unter www.armee.ch/info abgefragt werden.