Verkehrsbehinderung Wärgistal-Itramen

Montag, 15. Mai bis ca. 14. Juli 2023
Infolge Kanalspülarbeiten muss im Bereich Wärgistal und Itramen vereinzelt mit erschwerter Durchfahrt und mit Wartezeiten gerechnet werden.


Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereich Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.


Wir Bauen für Sie und bitten die Anstösser und Verkehrsteilnehmer um Verständnis.
Rufener Kanalreinigung AG, Bauverwaltung Grindelwald