Wasserverbrauch Gemeinde Grindelwald

Informationen und Weisungen zum sorgfältigen Wasserverbrauch in der Gemeinde Grindelwald

Die Bevölkerung ist grundsätzlich angehalten, mit dem Wasser sorgfältig umzugehen.


Gemäss dem Wasserversorgungsreglement der Gemeinde Grindelwald gilt:
Alle am Gemeindenetz angeschlossenen Brunnen wie Tränkebrunnen, Zierbrunnen, Weiher, Biotope, freistehende Zapfstellen, etc. müssen in der Zeit vom 01. Dezember bis 31. März abgestellt werden (gemäss Art. 12 Abs. 4, Wasserversorgungsreglement). Dasselbe gilt auch bei ungenutzten landwirtschaftlichen Gebäuden. Die Wasserhauszuleitungen und die oben erwähnten angeschlossenen Brunnen etc. müssen frostsicher und die sanitären Anlagen, wo nötig, abstell- und entleerbar installiert sein. Bestehende Anlagen die diese Forderungen nicht erfüllen, müssen umgebaut werden.

Das dauernde Laufenlassen von Wasser gegen das Einfrieren, sogenannte Frostläufe, sind verboten und werden seitens der Einwohnergemeinde geahndet.

Die Wasserversorgung wird ab dem 6. Dezember 2021 das ganze Versorgungsgebiet kontrollieren. Gemäss Art. 46 Abs. 1 des Wasserversorgungsreglements werden Widerhandlungen mit einer Busse von bis zu CHF 5’000.– bestraft.

Für den sorgfältigen Umgang mit dem Trinkwasser und für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen dankt Ihnen die Wasserversorgung Grindelwald bestens.

Wasserversorgung Grindelwald  

Publikation

  • Anzeiger Interlaken vom 25. November / 02. Dezember 2021
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