Zonenplan Landschaft, Teilplan 5, ZöN 4 «Gletscherschlucht»; Änderung im Rahmen der Genehmigung, im Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 BauV

Der Gemeinderat Grindelwald bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985
(BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die obengenannte
Änderung der ZöN 4 im Rahmen der Genehmigung, zur Aufhebung der Sistierung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung
von Nutzungsplänen vorzunehmen.

Die Änderungen/Anpassungen beinhalten:

Zonenplan Landschaft, Teilplan 5

  • Anpassung Perimeter ZöN 4 «Gletscherschlucht»
  • Waldfeststellung mit Festlegung der verbindlichen Waldgrenze nach Art. 10 Abs. 2 WaG

    Anpassung Landschaftsreglement
  • Anhang A, ZöN 4: Konkretisierung der Zweckbestimmung, der Grundzüge der Überbauung und Gestaltung sowie der allgemeinen Bestimmungen