Öffentliche Planauflage: Geringfügige Zonenplanänderung Altersheim
Der Gemeinderat Grindelwald bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.
Zur Einsichtnahme liegen auf:
-Zonenplanänderung 1:1’000 vom März 2025
-Erläuterungsbericht vom März 2025
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 27. März bis 28. April 2025, bei der Bauverwaltung Grindelwald während den Schalteröffnungszeiten öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich untenstehend verfügbar.
Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden. Eingaben sind an die Bauverwaltung Grindelwald, z.Hd. des Gemeinderates, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald zu richten.
Grindelwald, 24. März 2025
Der Gemeinderat