Abstimmungs- und Wahllokal

Das Abstimmungslokal der Gemeinde Grindelwald befindet sich in der

Gemeindeverwaltung Grindelwald
Sitzungszimmer EG
Spillstattstrasse 2
3818 Grindelwald

Öffnungszeiten: Abstimmungs-Sonntag 10.00 – 11.00 Uhr 

Geltende Hygiene- und Abstandsregeln in Folge der Coronavirus-Krise
Bitte beachten Sie bei der Stimmabgabe an der Urne die am Abstimmungssonntag geltenden Hygiene- und Abstandsregeln des Bundesamts für Gesundheit (BAG) und halten Sie sich beim Gang in die Abstimmungslokale an die Anweisungen (Beschilderung, Bodenmarkierung etc.) der Gemeindebehörde. In den Abstimmungslokalen stehen Desinfektionsmittel und Gesichtsmasken zur Verfügung. Besonders gefährdeten Person (Personen über 65 Jahre oder mit Vorerkrankungen) wird die briefliche Stimmabgabe empfohlen.

Bitte beachten Sie: Wer erst am Abstimmungssonntag im Stimmlokal abstimmen will, muss persönlich vorbeikommen und sich ausweisen können. Der/die Ehepartner/in oder die Geschwister können keine Abstimmung für Familienangehörige vornehmen.

Damit das Abstimmungslokal pünktlich geschlossen und mit der Ausmittlung möglichst rasch begonnen werden kann, bitten wir die Stimmberechtigten, das Abstimmungslokal am Sonntag rechtzeitig, d.h. nicht unmittelbar vor der Urnenschliessung, aufzusuchen. Für Ihr Verständnis danken wir.

Zur Ausübung des Stimm- und Wahlrechts ist das Schweizer Bürgerrecht erforderlich.

Die Gemeindeverwaltung bereitet die Wahlen und Abstimmungen vor und sendet den Stimmberechtigten die Abstimmungs- resp. Wahlunterlagen spätestens drei Wochen vor dem Abstimmungstermin zu.

Sollten Sie keine Unterlagen erhalten, melden Sie sich bis spätestens Freitagmittag vor Abstimmungssonntag bei den Einwohnerdiensten.