Abstimmungs- und Wahllokal
Das Abstimmungslokal der Gemeinde Grindelwald befindet sich in der
Gemeindeverwaltung Grindelwald
Sitzungszimmer EG
Spillstattstrasse 2
3818 Grindelwald
Öffnungszeiten: Abstimmungs-Sonntag 10.00 – 11.00 Uhr
Bitte beachten Sie: Wer erst am Abstimmungssonntag im Stimmlokal abstimmen will, muss persönlich vorbeikommen und sich ausweisen können. Der/die Ehepartner/in oder die Geschwister können keine Abstimmung für Familienangehörige vornehmen.
Damit das Abstimmungslokal pünktlich geschlossen und mit der Ausmittlung möglichst rasch begonnen werden kann, bitten wir die Stimmberechtigten, das Abstimmungslokal am Sonntag rechtzeitig, d.h. nicht unmittelbar vor der Urnenschliessung, aufzusuchen. Für Ihr Verständnis danken wir.
Zur Ausübung des Stimm- und Wahlrechts ist das Schweizer Bürgerrecht erforderlich.
Die Gemeindeverwaltung bereitet die Wahlen und Abstimmungen vor und sendet den Stimmberechtigten die Abstimmungs- resp. Wahlunterlagen spätestens drei Wochen vor dem Abstimmungstermin zu.
Sollten Sie keine Unterlagen erhalten, melden Sie sich bis spätestens Freitagmittag vor Abstimmungssonntag bei den Einwohnerdiensten.