Kantonsweites Feuerwerksverbot und Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
Im ganzen Kanton Bern gilt weiterhin ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter). Feuerwerk, Höhenfeuer und Himmelslaternen sind verboten.
Gefahrenstufe
Die Waldbrandgefahr wird im ganzen Kanton Bern als «gross» beurteilt (Stufe 4).
Verhaltensweise
In Regionen mit grosser Waldbrandgefahr (Stufe 4) auf Feuer im Wald und in der Nähe des Waldes (mind. 50m Abstand) verzichten. Anweisungen der Behörden unbedingt befolgen.
Ausserhalb der Verbotsgebiete bei windigen Verhältnissen oder prognostiziertem Wind unbedingt ganz auf Feuer verzichten. Ohne Wind, das Feuer nur noch in fest eingerichteten Feuerstellen (mit betoniertem Boden) entfachen und vor Verlassen der Feuerstelle die Glut vollständig löschen. Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen.








