Stimmrecht/Wahlrecht

Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind, das Schweizer Bürgerrecht besitzen, in der Schweiz leben und nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen (oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden), können Sie an den eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Abstimmungen und Wahlen teilnehmen. Unter diesen Voraussetzungen können Sie auch ein Referendum ergreifen, eine Volksinitiative lancieren und beides unterzeichnen. Zum ersten Mal abstimmen.

Sie brauchen sich beim ersten Mal nirgends registrieren zu lassen, um an den eidgenössischen Abstimmungen und Wahlen teilzunehmen. Sie werden nämlich von Amtes wegen im Stimmregister Ihrer Wohngemeinde eingetragen, sobald Sie die Stimmrechtsvoraussetzungen erfüllen.

Stimm- und Wahlrecht der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer

Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer können an nationalen Abstimmungen und Wahlen teilnehmen (wie z. B. an den Nationalratswahlen). Dazu müssen sie sich zwingend bei der zuständigen Schweizer Vertretung im Ausland anmelden. Sie müssen sich zudem im Stimmregister ihrer letzten Wohngemeinde oder, wenn sie nie in der Schweiz gelebt haben, ihrer Heimatgemeinde eintragen lassen.Stimm- und Wahlrecht von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern: Informationen und Formulare
Verzeichnis der offiziellen Vertretungen der Schweiz im Ausland

In gewissen Kantonen können Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer zudem an den kantonalen und kommunalen Abstimmungen und Wahlen teilnehmen, zum Beispiel an den Wahlen in den Ständerat (diejenige der beiden Parlamentskammern, die die Kantone vertritt). Für Informationen zum Stimm- und Wahlrecht der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer auf kantonaler und kommunaler Ebene wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde Ihres Kantons.

Gemeindestimmrecht

SchweizerInnen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit 3 Monaten in der Gemeinde wohnen (ab Anmeldedatum), sind stimmberechtigt.

Fristen Zustellung Wahl- und/oder Abstimmungsunterlagen

Die Abstimmungsunterlagen (Stimmzettel, Erläuterungen, Stimmrechtsausweis) werden mindestens drei Wochen vor dem Abstimmungstermin, bei den Wahlen 14 Tage vor dem Wahltermin, den Stimmberechtigten zugestellt.

Verlorene oder nicht erhaltene Stimmkarten

Stimmberechtigte, die keinen Stimmrechtsausweis erhalten oder diesen verloren haben, können bei der Einwohnerkontrolle ein Doppel verlangen. Das Begehren muss persönlich am Schalter bis spätestens am Freitag vor dem Abstimmungssonntag, 16.00 Uhr, unter Vorweisen des Passes oder der Identitätskarte gestellt werden.

So üben Sie Ihr Stimmrecht aus

Verwenden Sie nur amtliche Wahl- und Stimmzettel und füllen sie diese eigenhändig und handschriftlich aus.
Falten Sie die Wahl- und Stimmzettel nur wenn nötig. Sie erleichtern damit die Arbeit des Wahlbüros.
Das Wahl- und/oder Abstimmungscouvert kann bis am Sonntag am Wahl und/oder Abstimmung bis 11.00 Uhr in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung Grindelwald eingeworfen werden.

Briefliche Stimmabgabe

  • Verwenden Sie das offizielle Antwortkuvert, sonst ist Ihre Stimmabgabe nicht gültig
  • Die ausgefüllten Abstimmungs- und Wahlzettel sind ins separate Stimmkuvert innerhalb des offiziellen Antwortkuverts zu legen
  • Der Stimmrechtsausweis muss eigenhändig unterschrieben sein, sonst ist Ihre Stimmabgabe nicht gültig
  • Per A-Post bis spätestens am Donnerstagabend vor dem Wahl-/Abstimmungssonntagder Post übergeben
  • Per B-Post bis spätestens am Dienstagabend vor dem Wahl-/Abstimmungssonntag der Post übergeben
  • In den Briefkasten der Gemeindeverwaltung Grindelwald bis 11.00 Uhr am Wahl-/Abstimmungssonntag

Persönliche Stimmabgabe an der Urne

  • Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis und geben Sie ihn an der Urne ab.
  • Legen Sie die Wahl- und Stimmzettel persönlich in die Urne
    Die Stimmabgabe durch eine Stellvertretung ist nicht gestattet.

Öffnungszeiten Wahllokal Gemeindeverwaltung Grindelwald
Am Wahl- und Abstimmung-Sonntag, 10.00 – 11.00 Uhr

Briefkasten Gemeindeverwaltung
Letzte Leerung: Am Wahl- und Abstimmungs-Sonntag, 11.00 Uhr

Auszählung

Die Auszählung der Stimm- oder Wahlzettel erfolgt durch den ständigen Stimm- und Wahlausschuss und findet auf der Gemeindeverwaltung Grindelwald statt.

Neue App “VoteInfo”

Die App bietet einen neuen mobilen Zugang zu den offiziellen Informationen über die eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen. Auf der App «VoteInfo» finden Sie neben den Abstimmungserläuterungen des Bundesrats auch die Erklärvideos der Bundeskanzlei zu den eidgenössischen Abstimmungsvorlagen.

 Flyer VoteInfo