Schutzstatus S

Der Kanton Bern ist bereit, rasch und unkompliziert Geflüchtete aus der Ukraine aufzunehmen, unterzubringen und zu betreuen. Auf der Website des Kanton Berns finden Sie wichtige Informationen zum Thema Ukraine. https://www.be.ch/de/start/themen/ukraine.html

Ukrainische Staatsangehörige dürfen während 90 Tage legal bei Angehörigen, Freunden usw in der Schweiz wohnen. Während der Dauer des 90-tägigen visumfreien Aufenthalts besteht grundsätzlich kein Anspruch auf sozialhilferechtliche Unterstützung und Krankenversicherungsschutz, von (medizinischer) Nothilfe abgesehen.

Wie erhält eine Person den Schutzstatus S?

Um den Schutzstatus S zu erhalten, müssen sich die Personen in einem der Bundesasylzentren (BAZ) melden. Dort wird jedes einzelne Gesuch individuell geprüft, d.h. es wird beurteilt, ob die Person unter die Personengruppe fällt, für welche der Bundesrat den Schutzstatus S anwendbar erklärt hat. Nach der Registrierung werden die Personen einem Kanton zugewiesen.

Bundesasylzentrum Bern (ehemaliges Zieglerspital)

Morillonstrasse 75, 3007 Bern
+41 58 465 75 80


Finanzielle Unterstützung Asyl-Sozialhilfe

Реєстрація для отримання матеріальної допомоги / соціальної допомоги притулкуДокументи про соціальну допомогу 

Asyl Berner Oberland

Frutigenstrasse 4, 3600 Thun

kontakt@asyl-beo.ch  www.asyl-beo.ch 
Montag – Freitag 10.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr Tel. +41 33 552 09 09
– Informationen zur Sozialhilfe


Schule / школу 

Jedes Kind im schulpflichtigen Alter (5 bis 16-Jährige) hat unabhängig von seinem Aufenthaltsstatus Recht auf Bildung an seinem Aufenthalts-/Wohnort.

Weitere Informationen über Schulen Kanton Bern finden Sie hier.

Schulleitung Schule Grindelwald

Schulgässli 6, 3818 Grindelwald Telefon. 033 853 11 63 schulleitung@schule-grindelwald.ch