Privatwaldbesitzer
Ein nachhaltig bewirtschafteter Wald ist gesund, wächst natürlich und deckt die verschiedenen gesellschaftlichen Bedürfnisse ab (Schutz vor Naturgefahren, Holzproduktion, Biodiversität, Erholung).
Nutzung im Privatwald:
Grundsätzlich bedarf es einer Holzschlagbewilligung.
Holzschläge für den Eigengebrauch sind bis zu maximal 25m3 pro Waldbesitzer & Jahr ohne Bewilligung erlaubt.
Es gibt eine breite Palette an Massnahmen, die vom Staat gefördert werden, z. B. Jungwaldpflege, Waldrandpflege, etc.
Sie wollen aktiv werden? Gerne berät sie der Revierförster kostenlos.
Werden Sie Mitglied des Waldbesitzerverbandes Interlaken / Oberhasli
Mit untenstehender Anmeldung kann die Mitgliedschaft im Waldbesitzerverband Interlaken-Oberhasli beantragt werden. Die Beitrittserklärung ist an folgende Adresse zuzustellen:
Waldbesitzer Interlaken-Oberhasli
c/o Beo Wald & Holz GmbH, Beatenbergstrasse 93, 3800 Unterseen oder per E-mail: wio@bernerwald.ch
Gesuch Wildschadenersatz
Bei Schäden an Kulturland und Jungwuchsflächen im Wald kann beim Jagdinspektorat ein Gesuch eingereicht werden.