6. August 2026
Medienmitteilung vom 28. Juli 2026
Der Gemeinderat informiert zu folgenden Themen:
- Personelles
- Eidgenössisches Schwing- und Älplerfest 2028
- Nachkredite
6. August 2026
Der Gemeinderat informiert zu folgenden Themen:
23. Juli 2026
Geringfügige Zonenplanänderung «Almis-Schwendi»
Der Gemeinderat Grindelwald bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderungen im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.
Planungsinhalte:
Weitere Dokumente:
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 24. Juli 2026 bis 24. August 2026, bei der Bauverwaltung Grindelwald während den Schalteröffnungszeiten öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich unten zum Download verfügbar.
Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Bauverwaltung Grindelwald schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.
Grindelwald, 20. Juli 2026
Der Gemeinderat
7. Juli 2026
Zonenplan- und Baureglementsänderung «Schulhaus Bussalp»
Der Gemeinderat Grindelwald bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Zonenplan- und Baureglementsänderung «Schulhaus Bussalp» zur öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 10. Juli 2026 bis 10. August 2026, bei der Bauverwaltung Grindelwald während den Schalteröffnungszeiten öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich oben aufgeführt.
Einsprachen und Rechtswahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Bauverwaltung Grindelwald einzureichen.
Grindelwald, 6. Juli 2026
Der Gemeinderat
Überbauungsordnung «Camping Eigernordwand» mit Zonenplan- und Baureglementsänderung
Der Gemeinderat von Grindelwald bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die genannte Überbauungsordnung zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 10. Juli 2026 bis 10. August 2026, bei der Bauverwaltung Grindelwald während den Schalteröffnungszeiten öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich oben aufgeführt verfügbar.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Bauverwaltung Grindelwald, z. Hd. des Gemeinderates, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald zu richten.
Grindelwald, 6. Juli 2026
Der Gemeinderat
18. Juni 2026
Der Gemeinderat informiert zu folgenden Themen:
21. Mai 2026
Der Gemeinderat informiert zu folgenden Themen:
30. April 2026
Die Unterlagen zu den Geschäften liegen 30 Tage vor der Versammlung, d.h. ab Montag, 4. Mai 2026, in der Gemeindeverwaltung während den Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Das Protokoll der Versammlung wird vom 15. Juni 2026 während 30 Tagen auf der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt. Werden innert 30 Tagen seit der Publikation keine schriftlich begründeten Einwände erhoben, erfolgt die Genehmigung durch den Gemeinderat (Art. 61 AWR).
Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann gestützt auf Art. 67a Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner von Grindelwald sind zur Versammlung freundlich eingeladen.
Grindelwald, 7. April 2026
Gemeinderat Grindelwald
16. April 2026
Der Gemeinderat informiert zu folgenden Themen:
19. Februar 2026
Der Gemeinderat informiert zu folgenden Themen:
5. Februar 2026
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 16. Dezember 2025 in Anwendung von Art. 14 der Gemeindeordnung vom 9. Juni 2023 nachfolgende Nachkredite zu gebundenen Ausgaben beschlossen:
0220.3158.01 Unterhalt Software
Im Budget 2025 ist ein Gesamtbetrag von CHF 110’000 eingestellt. Nachkredit: CHF 32’500.
Begründung: Unvorhergesehene Anpassungen an Software, Virusattacke, Umstellung auf M365; Bereinigung veralteter Dubletten in der Gebührenfakturierung.
9300.3621.61 Lastenausgleich neue Aufgabenteilung
Im Budget 2025 ist ein Betrag von CHF 726’000 eingestellt. Nachkredit: CHF 21’450.
Begründung: Höhere Abrechnungssumme als budgetiert infolge gewachsener Bevölkerung.
9300.3622.71 Disparitätenabbau, Ausgleich
Im Budget 2025 ist ein Betrag von CHF 1’980’000. Nachkredit: CHF 175’900.
Begründung: Höhere Abrechnungssumme als budgetiert infolge gewachsener Bevölkerung, höherem HEI-Wert und höherem harmonisiertem Steuerertrag pro Kopf.
Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund von Art. 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung, wonach gebundene Nachkredite zu veröffentlichen sind, wenn der Gesamtkredit die ordentliche Kreditzuständigkeit des Gemeinderates für neue Ausgaben übersteigt.
Gegen diesen Beschluss kann gemäss den Bestimmungen im Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege VRPG vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Grindelwald, 2. Februar 2026
Gemeinderat Grindelwald
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