Beiträge aus der Kategorie «Aus dem Gemeinderat»

7. Juli 2025

Öffentliche Mitwirkungsauflage, Planung «Ersatz Firstbahn»

Der Gemeinderat von Grindelwald bringt gestützt auf Art. 58 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die obgenannte Planung mit untenstehenden Änderungen und Neuerlassen zur öffentlichen Mitwirkungsauflage:

A) Änderung der Überbauungsordnung «Beschneiungsanlagen und Pistenkorrekturen Skigebiet Grindelwald – First», bestehend aus:

C) Erlass der Überbauungsordnung «Furenmatte», bestehend aus:

D) Änderung Zonenplan und Baureglement «Furenmatte», bestehend aus:

Die Planung «Ersatz Firstbahn» mit sämtlichen oben aufgeführten Bestandteilen liegt bei der Bauverwaltung Grindelwald während den Schalteröffnungszeiten öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf dieser Seite (oben) verfügbar. Die Auflagefrist wird bis 18. August 2025 verlängert.

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Bauverwaltung Grindelwald, z.Hd. des Gemeinderates, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald zu richten.

Grindelwald, 4. Juli 2025

Der Gemeinderat

19. Juni 2025

Medienmitteilung vom 10. Juni 2025

Der Gemeinderat informiert zu folgenden Themen:
– Spende an die Bevölkerung von Blatten
– Projekt Neubau Firstbahn
– Zonenplanänderung «Altersheim»
– Regionales Führungsorgan
– Richtlinien Handhabung von Aussenständen, Aussenangeboten und Aussenflächen
– Aufhebung Gebührentarif für die Feuerungskontrolle
– Kreditbewilligungen
– Erteilte Baubewilligungen

18. Juni 2025

Geringfügige Zonenplanänderung «Altersheim» nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)

Beschluss des Gemeinderates / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV

Der Gemeinderat von Grindelwald hat die vorerwähnte geringfügige Änderung am 10. Juni 2025 beschlossen.


Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung), Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.


Die Unterlagen können während den Bürozeiten auf der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, eingesehen werden.


Grindelwald, 16. Juni 2025
Der Gemeinderat

28. Mai 2025

Öffentliche Mitwirkungsauflage

Öffentliche Mitwirkungsauflage Überbauungsordnung «Grund-Männlichen-Kleine Scheidegg»; Änderung «Seilbahnen Männlichen-Tschuggen»

Der Gemeinderat von Grindelwald bringt gestützt auf Art. 58 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die genannte UeO-Änderung zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.


Zur Einsichtnahme liegen auf:

  • Änderung Überbauungsplan 1:7’500, Auschnitte, vom Mai 2025
  • Erläuterungsbericht vom Mai 2025
  • Vegetationsplan 1:5’000, Ausschnitte, vom Mai 2025
  • Übersichtsplan Wald 1:500 / 1:5’000 vom Mai 2025


Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 30. Mai bis 30. Juni 2025, bei der Bauverwaltung Grindelwald während den Schalteröffnungszeiten öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich untenstehend verfügbar.

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Bauverwaltung Grindelwald, z.Hd. des Gemeinderates, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald zu richten.

Grindelwald, 26. Mai 2025
Der Gemeinderat

Öffentliche Planauflage

Revision der Ortsplanung; Phase 1-A «Änderung Baureglement, Umsetzung BMBV», nachträgliche Auflage der geringfügigen Änderungen im Rahmen der Genehmigung, nach der Beschlussfassung durch die Gemeindeversammlung, nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)

Der Gemeinderat Grindelwald bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnten Änderungen im Rahmen der Genehmigung, nach der 1. und 2. Auflage sowie der Beschlussfassung der Planung, mit nachfolgenden Akten zur nachträglichen 3. öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderungen im Verfahren der geringfügigen Änderung vorzunehmen.

– Baureglement mit Änderungen im Rahmen der Genehmigung

Zur Einsichtnahme liegen folgende weiteren Unterlagen auf:
– Erläuterungsbericht «Baureglement»
– Mitwirkungsbericht «Baureglement»

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 30. Mai bis 30. Juni 2025, bei der Bauverwaltung Grindelwald während den Schalteröffnungszeiten öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Grindelwald unter www.gemeinde-grindelwald.ch verfügbar.

Innert der Auflagefrist kann gegenüber den Änderungen nach der 2. Auflage schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden. Eingaben sind an die Bauverwaltung Grindelwald, z.Hd. des Gemeinderates, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald zu richten.
Grindelwald, 26. Mai 2025
Der Gemeinderat

3. März 2025

Medienmitteilung vom 3. März 2025

Der Gemeinderat berichtet über die Neuanstellung Finanzverwalter
Erfreut teilt der Gemeinderat mit, dass die offene Führungsposition in der Finanzverwaltung besetzt werden konnte. Am 3. März 2025 hat Bruno Grossniklaus aus Langenthal seine Tätigkeit als Finanzverwalter aufgenommen. Bruno Grossniklaus verfügt über einen Master in Volkswirtschaftslehre und ein CAS in Public Management. Um sich nebst theoretischen Aspekten auch praktisches Wissen und Erfahrungen aneignen zu können, war er bisher bei einer Berner Gemeinde und in zwei Kantonen tätig.
Der Gemeinderat freut sich auf die künftige Zusammenarbeit mit Bruno Grossniklaus, um gemeinsame Ziele erreichen zu können und wünscht ihm einen erfolgreichen Start und viel Freude im neuen Aufgabengebiet.

Grindelwald, 3. März 2025
Der Gemeinderat