Der Gemeinderat Grindelwald hat am 16. Juli 2024 in Anwendung von Art. 34 Abs. 4 und Art. 26 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Grindelwald folgende Beschlüsse gefasst:
- Genehmigung eines Verpflichtungskredits in der Höhe von 350’000 Franken für die Sanierung/Umlegung des Hauptkanals der Abwasserleitung im Kätteler.
- Genehmigung eines Objektkredits in der Höhe von 211’000 Franken für die Erneuerung der Wasserleitung auf dem Abschnitt Tuft – Geissstutz.
Fakultatives Referendum, Art. 26 der Gemeindeordnung (GO)
100 Stimmberechtigte können innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung des entsprechenden Beschlusses im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde mittels Unterschrift verlangen, dass ein Beschluss des Gemeinderats gemäss Art. 34 Abs. 4 der Gemeindeversammlung unterbreitet wird.
Die Frist zur Einreichung der Unterschriften beim Gemeinderat beträgt 30 Tage ab der ersten Publikation (25. Juli 2024). Diese Frist endet somit am Montag, 26. August 2024.
Gemeinderat Grindelwald