öffentliche Planauflage – Änderung Überbauungsordnung “Erweiterung Inertstoffdeponie Tschingeley”

Änderung Überbauungsordnung “Erweiterung Inertstoffdeponie Tschingeley” (Änderung Entsorgungshof 2023) mit Waldfeststellungsverfahren nach Art. 10 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Wald (WaG) vom 4.10.1991 und Rodungsgesuch

A) Änderung UeO «Erweiterung Inertstoffdeponie Tschingeley»
B) Rodungsgesuch

Der Gemeinderat Grindelwald bringt gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) die Änderung der Überbauungsordnung «Erweiterung Inertstoffdeponie Tschingeley» (Änderung Entsorgungshof 2023) mit Waldfeststellung gemäss Art. 4 des kantonalen Waldgesetzes (KWaG) vom 5. Mai 1997 und Art. 2 der kantonalen Waldverordnung (KWaV) vom 29. Oktober 1997, sowie das zugehörige Rodungsgesuch zur öffentlichen Auflage:

A) Änderung UeO «Erweiterung Inertstoffdeponie Tschingeley»
– Ausschnitt Überbauungsplan 1:1000
– Änderung Überbauungsvorschriften
– Erläuterungsbericht

B) Rodungsgesuch
Zumbra GmbH, Christian Zumbrunn-Moser, Schwendistrasse 1, 3818 Grindelwald
Rodungsgesuch vom 17. Oktober 2022, bestehend aus:

  • Rodungsformulare
  • Detailplan Rodung und Ersatzaufforstung im Massstab 1:1’000
  • Rodungsfläche Grindelwald Parz. Nr. 1056: 561 m2
  • Ersatzaufforstung Grindelwald Parz. Nr. 1056: 731 m2

Folgende orientierenden Unterlagen liegen ebenfalls öffentlich auf:

  • Überbauungsplan «Neuer Zustand» Gesamtplan 1:1000
  • Vorprüfungsbericht

Auflage und Rechtsmittel
Die Unterlagen liegen vom 13. Juli bis 14. August 2023 bei der Bauverwaltung Grindelwald während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten öffentlich auf. Die Unterlagen sind ebenfalls unter www.gemeinde-grindelwald.ch einsehbar.

Einsprachen oder Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald einzureichen. Eine Einsprache bzw. Rechtsverwahrung hat den Gegenstand eindeutig zu bezeichnen, auf welchen Bezug genommen wird.

In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b Abs. 1 BauG).

Hinweis: Allfällige Einspracheverhandlungen finden am Montag, 4. September 2023 in der Gemeindeverwaltung Grindelwald statt.

Grindelwald, 10. Juli 2023

Der Gemeinderat