Öffentliche Planauflage: Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung “Gewerbezone Sand”

Der Gemeinderat Grindelwald bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.

Die Änderungen / Anpassungen beinhalten:

Überbauungsvorschriften

  • Umsetzung der Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV)
  • Anpassung Höhenmasse zum Ausgleich der neuen Messweisen (BMBV; Art. 6 Abs. 3)
  • Geschlossene Materiallagerung (Art. 7 Abs. 2)
  • Flachdach (Art. 10 Abs. 4 und 5)

Der Überbauungsplan bleibt unverändert bestehen und erfährt keine Änderungen.

Zur Einsichtnahme liegen auf:

  • Änderung Überbauungsvorschriften vom Oktober 2024
  • Erläuterungsbericht vom Oktober 2024

Die Akten liegen während 30 Tagen vom 10. Oktober bis am 11. November 2024 während den Bürozeiten auf der Bauverwaltung Grindelwald öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Grindelwald, www.gemeinde-grindelwald.ch, einsehbar.
Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden. Eingaben sind an die Bauverwaltung Grindelwald, z.Hd. des Gemeinderates, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald zu richten.
Der Gemeinderat