Öffentliche Planauflage
Revision der Ortsplanung; Phase 1-A «Änderung Baureglement, Umsetzung BMBV», nachträgliche Auflage der geringfügigen Änderungen im Rahmen der Genehmigung, nach der Beschlussfassung durch die Gemeindeversammlung, nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)
Der Gemeinderat Grindelwald bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnten Änderungen im Rahmen der Genehmigung, nach der 1. und 2. Auflage sowie der Beschlussfassung der Planung, mit nachfolgenden Akten zur nachträglichen 3. öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderungen im Verfahren der geringfügigen Änderung vorzunehmen.
– Baureglement mit Änderungen im Rahmen der Genehmigung
Zur Einsichtnahme liegen folgende weiteren Unterlagen auf:
– Erläuterungsbericht «Baureglement»
– Mitwirkungsbericht «Baureglement»
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 30. Mai bis 30. Juni 2025, bei der Bauverwaltung Grindelwald während den Schalteröffnungszeiten öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Grindelwald unter www.gemeinde-grindelwald.ch verfügbar.
Innert der Auflagefrist kann gegenüber den Änderungen nach der 2. Auflage schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden. Eingaben sind an die Bauverwaltung Grindelwald, z.Hd. des Gemeinderates, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald zu richten.
Grindelwald, 26. Mai 2025
Der Gemeinderat