Fakultatives Referendum
Der Gemeinderat Grindelwald hat am 13. Mai 2025 in Anwendung von Art. 34 Abs. 4 und Art. 26 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Grindelwald folgende Beschlüsse gefasst:
- Die generelle Wasserversorgungsplanung wurde letztmals im 2012 überarbeitet und sollte alle 10 bis 15 Jahre aktualisiert werden. Damit den Verantwortlichen der Wasserversorgung wieder eine aktuelle Grundlage für deren Entscheide vorliegt, hat der Gemeinderat einen Objektkredit von CHF 225’500 Franken genehmigt.
- Für die Erneuerung der gesamten IT-Infrastruktur der Mitarbeitenden wurde ein Objektkredit von CHF 140’000 Franken bewilligt. Künftig sollen die Mitarbeitenden mit einem persönlichen Arbeitsgerät ausgestattet werden, das ein Arbeiten, losgelöst von einem fix installierten Arbeitsplatz, ermöglicht.
Fakultatives Referendum, Art. 26 der Gemeindeordnung (GO)
100 Stimmberechtigte können innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung des entsprechenden Beschlusses im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde mittels Unterschrift verlangen, dass ein Beschluss des Gemeinderats gemäss Art. 34 Abs. 4 der Gemeindeversammlung unterbreitet wird.
Die Frist zur Einreichung der Unterschriften beim Gemeinderat beträgt 30 Tage ab der ersten Publikation (22. Mai 2025). Diese Frist endet somit am Montag, 23. Juni 2025.
Gemeinderat Grindelwald