Fakultatives Referendum
Der Gemeinderat Grindelwald hat am 10. Juni 2025 in Anwendung von Art. 34 Abs. 4 und Art. 26 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Grindelwald folgende Beschlüsse gefasst:
- Damit die erforderlichen Grundlagen für das Projekt «STEPS: Monitoring Prognosen und nachhaltige Steuerung touristischer Entwicklung in alpinen Destinationen» in Grindelwald zusammengetragen werden können, ist das Montieren von Kameras erforderlich. Für diese Installations- und Folgekosten bis im Jahr 2027 hat der Gemeinderat einen Kredit von CHF 150’000 bewilligt.
- Im Budget 2025 ist für Strassensanierungen auf dem Konto 6150.3141.02 Belagsarbeiten (Unterhalt) der Betrag von CHF 450’000 vorgesehen. Aufgrund neuer Vorschriften zur Verwertung mineralischer Rückbaumaterialien sind Zusatzkosten zu erwarten und der Budgetkredit reicht nicht aus. Deshalb hat der Gemeinderat für die geplanten Strassenabschnitte einen Nachkredit von CHF 50’000 genehmigt.
Fakultatives Referendum, Art. 26 der Gemeindeordnung (GO)
100 Stimmberechtigte können innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung des entsprechenden Beschlusses im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde mittels Unterschrift verlangen, dass ein Beschluss des Gemeinderats gemäss Art. 34 Abs. 4 der Gemeindeversammlung unterbreitet wird.
Die Frist zur Einreichung der Unterschriften beim Gemeinderat beträgt 30 Tage ab der ersten Publikation (19. Juni 2025). Diese Frist endet somit am Montag, 21. Juli 2025.
Gemeinderat Grindelwald