Ausserordentliche Gemeindeversammlung
Freitag, 24. Oktober 2025, 20.00 Uhr, Kongress-Saal Grindelwald
Traktanden
- Sportzentrum Grindelwald; Gemeindebeiträge für die Jahre 2025 und 2026
- Stiftung Gesundheitszentrum; Erwerb der Stockwerkeinheit im 1. Stock des Gesundheitszentrums Grindelwald
- Verschiedenes
Informationen für die Stimmberechtigten zu diesen Geschäften werden zwei Wochen vor der Versammlung an alle Haushaltungen zugestellt.
Das Protokoll der a.o. Versammlung wird vom 3. November 2025 an während 30 Tagen auf der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt. Die Auflage wird im Anzeiger Interlaken publiziert. Werden innert 30 Tagen seit der Publikation keine schriftlich begründeten Einwände erhoben, erfolgt die Genehmigung durch den Gemeinderat (Art. 61 AWR).
Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann gestützt auf Art. 67a Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner von Grindelwald sind zur Versammlung freundlich eingeladen.
Grindelwald, 9. September 2025
Gemeinderat Grindelwald