Öffentliche Mitwirkungsauflage Zonenplanänderung Schulhaus Bussalp

Der Gemeinderat von Grindelwald bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die genannte Zonenplanänderung zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.


Zur Einsichtnahme liegen auf:


Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 25. September 2025 bis 27. Oktober 2025, bei der Bauverwaltung Grindelwald während den Schalteröffnungszeiten öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf dieser Website verfügbar.

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Bauverwaltung Grindelwald, z.Hd. des Gemeinderates, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald zu richten.

Grindelwald, 22. September 2025

Der Gemeinderat