Strassensperrung Ahornengässli, 6.-13.10.2025

Ab 6. Oktober 2025 bis 13. Oktober 2025

Infolge Strassensanierung muss das Ahornengässli ab Ahornengässli 13 bis Ahornengässli 15 für jeglichen Durchgangsverkehr gesperrt werden. Die Zufahrt bis zur Baustelle ist gestattet. Der Durchgang für Fussgänger ist gewährleistet.

Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 01.01.2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereich Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort, sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.


Wir bauen für Sie und bitten die Anstösser/-innen und Verkehrsteilnehmer/-innen um Verständnis.

Frutiger AG, Bauverwaltung Grindelwald