Verkehrsfreie Dorfstrasse «Silvester/Neujahr 2025/2026»

Festwirtschaftsbetriebe im Freien entlang der Dorfstrasse

Strassensperrung Dorfstrasse vom 31. Dezember ab 23:00 Uhr bis 01. Januar um 02:00 Uhr

Allgemeines Fahrverbot entlang der Dorfstrasse ab Kreuzung Endweg bis Parkplatz Graben ab 23:00 bis 02:00 Uhr.

  • Eine Umfahrung wird signalisiert.
  • Das Dorfzentrum kann nur zu Fuss erreicht werden.

Auflagen und Bedingungen zur Durchführung der verkehrsfreien Abende

  • Die Dorfstrasse ist mit einem allgemeinen Fahrverbot belegt. Missachtung des Fahrverbotes wird mit dem Ordnungsbussenverfahren oder mittels einer Anzeige geahndet.
  • Ausnahmebewilligungen werden keine erteilt.
  • Für die Rettungskräfte ist ein Rettungskorridor von mindestens 3m freizuhalten. Die Veranstalter entlang der Dorfstrasse, sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass Rettungsfahrzeuge jederzeit die Dorfstrasse durchfahren können.
  • Die Gehsteige und die Strasse dürfen erst nach Schliessung der Strasse benutzt werden. Vorher werden keine Installationen auf den Trottoirs und der Strasse geduldet.
  • Um 02:00 Uhr muss die Dorfstrasse wieder für den Verkehr frei sein. Es ist dafür zu sorgen, dass Festbänke, Tische etc. nicht mehr auf der Strasse und den Trottoirs stehen.
  • Die Festwirtschaftsbetriebe sind dafür verantwortlich, dass nach Öffnung der Strasse keine Ansammlungen von Besuchern die Strasse blockieren und die Verkehrsteilnehmer nicht durch betrunkene Gruppen belästigt werden.
  • Informieren Sie Ihre Gäste, dass es während der Strassensperrung keine Möglichkeit gibt, das Dorfzentrum mit dem Fahrzeug zu erreichen oder zu verlassen.

Abbrennen von Feuerwerk

  • Das Abbrennen von Feuerwerk ist in der Nacht vom 31. Dezember 2025 auf den 1. Januar 2026 grundsätzlich erlaubt und bedarf keiner Bewilligung. Aus Rücksicht auf die Wildtiere, Haustiere und Menschen bitten wir Sie aber, freiwillig auf Feuerwerk zu verzichten und so Ihren Beitrag zum Umwelt-, Tier- und Lärmschutz zu leisten. Besten Dank.
  • Auf dem Bärplatz wird ein öffentlich zugänglicher Abbrennplatz eingerichtet. Wir bitten sie die Anweisungen der anwesenden Feuerwehr zu beachten.

Gastgewerbe

  • In der Silvesternacht vom 31. Dezember 2025 auf den 1. Januar 2026 können die Gastgewerbebetriebe im Kanton Bern unbeschränkt offengehalten werden.
  • In den Nächten vom 1. auf den 2. Januar 2026 sowie vom 2. auf den 3. Januar 2026 sind die Gastgewerbebetriebe spätestens um 03.30 Uhr zu schliessen. Es sind keine zusätzlichen Überzeitbewilligungen erforderlich (Beschluss gestützt auf Art. 13 GGG).

Öffentlicher Verkehr / Moonliner

  • Moonliner ab Bahnhof Grindelwald           01:15 und 03:15 Uhr
  • Moonliner ab Schwendi Hauptstrasse        01:20 und 03:20 Uhr

Der Gemeinderat und der Bereich Sicherheit danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe. Für die kommenden Festtage entbieten wir Ihnen die besten Wünsche und für das neue Jahr gute Gesundheit, Glück und Erfolg