Protokollgenehmigung

Während der 30-tägigen Auflagefrist sind gegen die Abfassung des Protokolls der Gemeindeversammlung Grindelwald vom 5. Dezember 2025 keine Einsprachen beim Gemeinderat eingegangen.

Das Protokoll wurde somit an der Sitzung des Gemeinderates vom 10. Februar 2026 genehmigt (Art. 61 Abstimmungs- und Wahlreglement der Gemeinde Grindelwald).

Grindelwald, 16. Februar 2026

Gemeindeschreiberei Grindelwald