Fakultatives Referendum
Der Gemeinderat Grindelwald hat am 7. April 2026 in Anwendung von Art. 34 Abs. 4 und Art. 26 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Grindelwald folgenden Beschluss gefasst:
Genehmigung eines Objektkredits in der Höhe von 225’000 Franken für den Ersatz der Hydrantenleitung Oberäll – Stutz.
Die Gemeinde Grindelwald beabsichtigt, die Hydrantenleitung zwischen Oberäll und Stutz zu ersetzen. Die bestehende Eternitleitung hat mit über 60 Jahren ihre Lebenszeit erreicht. Die neu geplante Leitung soll einen grösseren Querschnitt aufweisen, damit der Löschschutz für das Gebiet Stutz – Eigen – Herrschaft – Stein optimiert und die kantonalen Vorgaben eingehalten werden können. Das Projekt soll im Herbst 2026 realisiert werden können.
Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 10. Februar 2026 einen Projektierungskredit von 20’000 Franken gesprochen. Das Projekt ist im Finanzplan vorgesehen.
Fakultatives Referendum, Art. 26 der Gemeindeordnung (GO)
100 Stimmberechtigte können innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung des entsprechenden Beschlusses im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde mittels Unterschrift verlangen, dass ein Beschluss des Gemeinderats gemäss Art. 34 Abs. 4 der Gemeindeversammlung unterbreitet wird.
Die Frist zur Einreichung der Unterschriften beim Gemeinderat beträgt 30 Tage ab der ersten Publikation (16. April 2026). Diese Frist endet somit am Montag, 18. Mai 2026.
Die Akten liegen während der Referendumsfrist zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten auf der Gemeindeverwaltung auf.
Grindelwald, 7. April 2026
Gemeinderat Grindelwald








