Fakultatives Referendum

Der Gemeinderat Grindelwald hat am 12. Mai 2026 in Anwendung von Art. 34 Abs. 4 und Art. 26 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Grindelwald folgende Beschlüsse gefasst:

Umlegung Faulhornweg Oberhaus – Louwine; Objektkredit CHF 275’000
Der Faulhornweg im Bereich Louwine ist seit jeher in Bewegung und muss regelmässig saniert werden. Mittlerweile hat die Längsneigung des Weges so stark zu genommen (>55%), dass ein Befahren dieses Abschnitts unmöglich ist. Beim Wanderweg mussten Treppenstufen erstellt werden. Der Weg dient auch als Erschliessungsstrasse der oberhalb liegenden Vorsassen. Um den Wegabschnitt nachhaltig zu erhalten, soll der Weg bergwärts neu angelegt und im Bereich der Scherzone neu erstellt werden.

Fahrbahnerneuerung und Bushaltestelle Gletscherschlucht; Objektkredit CHF 230’000
Aufgrund der massiven Frostschäden vom vergangenen Winter hat sich gezeigt, dass der verbleibende Strassenteil, angrenzend an den Parkplatz Gletscherschlucht, nicht zufriedenstellend instandgesetzt werden kann. Dieser soll nach Abschluss der Arbeiten zur Sanierung Parkplatz Gletscherschlucht ebenfalls saniert werden.

ZpA Chieschiir – Salzmannsegg; Objektkredit CHF 175’000
Im Zusammenhang mit dem Sanierungsprojekt der Berner Oberland-Bahnen AG (BOB) plant die Einwohnergemeinde Grindelwald die Neuerstellung eines Doppelkanals. Um Synergien nutzen zu können, soll im Gebiet Chieschiir – Salzmannsegg das private Kanalisationsnetz mittels einer ZpA untersucht werden. Somit können die Grundeigentümer allfällige Sanierungsmassnahmen vor oder sogar gleichzeitig mit dem gemeindeeigenen Projekt und demjenigen der BOB ausführen.

Fakultatives Referendum, Art. 26 der Gemeindeordnung (GO)
100 Stimmberechtigte können innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung des entsprechenden Be­schlusses im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde mittels Unterschrift verlangen, dass ein Beschluss des Gemeinderats gemäss Art. 34 Abs. 4 der Gemeindeversammlung unterbreitet wird.

Die Frist zur Einreichung der Unterschriften beim Gemeinderat beträgt 30 Tage ab der ersten Pub­likation (21. Mai 2026). Diese Frist endet somit am Montag, 22. Juni 2026.

Die Akten liegen während der Referendumsfrist zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten auf der Gemeindeverwaltung auf.

Grindelwald, 12. Mai 2026
Gemeinderat Grindelwald