Öffentliche Planauflage

Geringfügige Zonenplanänderung «Almis-Schwendi»

Der Gemeinderat Grindelwald bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderungen im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.

Planungsinhalte:

  • Zonenplanänderung Ausschnitt «Almis» 1:500
  • Zonenplanänderung Ausschnitt «Schwendi» 1:500

Weitere Dokumente:

  • Erläuterungsbericht

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 24. Juli 2026 bis 24. August 2026, bei der Bauverwaltung Grindelwald während den Schalteröffnungszeiten öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich unten zum Download verfügbar.

Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Bauverwaltung Grindelwald schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.

Grindelwald, 20. Juli 2026
Der Gemeinderat