Verkehrsbehinderungen und Strassensperrungen diverse
Verkehrsbehinderung:
Montag, 3. August 2026 bis ca. Freitag, 28. August 2026
Für folgende Teilstücke sind Strassensperrungen notwendig. Der Zeitraum wird noch kommuniziert:
- Sametweg von Skibrücke bis Obere Gletscherstrasse
- Rinderstutz 14 bis Bortweg «Cheerplatz»
- Bodenstrasse 33 bis 47a
- Angistrasse 19 bis 24
Die Zufahrt bis zur Baustelle ist gestattet.
Der Durchgang für Fussgänger ist gewährleistet.
Die Belagsarbeiten können witterungsbedingt verschoben werden.
Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 01.01.2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereich Sicherheit sowie die Signalisation vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.
Wir bauen für Sie und bitten die Anstösser / -innen und Verkehrsteilnehmer / -innen um Verständnis.
Frutiger AG, Bauverwaltung Grindelwald








