Aufruf zum Trinkwassersparen und Abstellen laufende Brunnen
Informationen und Weisungen zum sorgfältigen Wasserverbrauch in der Gemeinde Grindelwald.
Die anhaltende Hitze und Trockenheit haben dazu geführt, dass die Quellschüttungen markant zurückgegangen sind. Die vergangenen Niederschläge führten zu keiner Erholung und anhaltende Niederschläge sind keine in Sicht.
Der Gemeinderat hat deshalb entschieden, zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung und des Löschschutzes, gestützt auf Art. 10 des Wasserversorgungsreglements folgende Massnahmen bis auf Weiteres anzuordnen:
– sofortiges Abstellen aller am Gemeindenetz angeschlossenen Brunnen (ausgenommen sind Tränkebrunnen während der Gebrauchszeit)
– Verzicht auf das Bewässern von Rasen- und Grünflächen
– Verzicht auf das Füllen von Pools und Whirlpools
– Verzicht auf Bespritzen von Plätzen, Terrassen und Gehwegen
Wir bitten die WasserbezügerInnen haushälterisch und sparsam mit dem Trinkwasser umzugehen.
Detaillierte Angaben zu Art. 10 Wasserversorgungsreglement:
Die Gemeinde kann die Wasserabgabe bei Wasserknappheit vorübergehend einschränken.
Die Wasserversorgung behält sich vor, Kontrollen durchzuführen. Gemäss Art. 46, Abs. 1 des Wasserversorgungsreglement werden Widerhandlungen mit einer Busse von bis zu CHF 5‘000.00 bestraft.
Die Bevölkerung ist grundsätzlich angehalten, mit unserem guten Trinkwasser sorgfältig umzugehen.
Der Gemeinderat und die Wasserversorgung danken den WasserbezügerInnen für ihr Verständnis und ihre Unterstützung.
Gemeinderat Grindelwald








