Gemeindeversammlung – Traktanden

Ordentliche Versammlung, Gemeindesaal Grindelwald

Alle Stimmbürger/innen sind herzlich zur Gemeindeversammlung eingeladen.

Die Einladung zur Gemeindeversammlung inkl. Bekanntgabe der Traktanden erfolgt mindestens 30 Tage im Voraus mit Publikation im Amtsanzeiger. Für die Versammlung vom 1. Dezember 2023 sind folgende Traktanden vorgesehen:

  1. Finanzwesen
    1.1 Genehmigung Budget 2024 und Festsetzung der Steueranlage und der Liegenschaftssteuer
    1.2 Orientierung über den Finanzplan 2023 – 2028 und das Investitionsbudget
  2. Abrechnung über Verpflichtungskredite
  3. Kreditbewilligungen
    3.1 Sauberabwasserkanal Grund, GEP Projekt R1, Hydrantenleitung Schulerszaun; Objektkredit CHF 920’000
    3.2 Hydrantenleitung Eschen – Salzmannsegg; Objektkredit CHF 289’000
    3.3 Bussalpstrasse Suterweidli, Optimierung Furt/Durchlass mit Ablenkdamm; Objektkredit CHF 120’000
    3.4 Ersatzbeschaffung Fahrzeug Boschung Pony; Verpflichtungskredit CHF 210’000
    3.5 Sportzentrum Grindelwald AG; Verpflichtungskredit von CHF 360’000 für die Jahre 2024 – 2026
    3.6 ZöN 4 Gletscherschlucht
    3.6.1 Teilprojekt Freizeitanlage; Verpflichtungskredit CHF 685’000
    3.6.2 Teilprojekt Parkplatz; Verpflichtungskredit CHF 575’000
  4. Planungswesen
    4.1 Ortsplanungsrevision Phase I
    4.2 Änderung Überbauungsordnung «Erweiterung Inertstoffdeponie Tschingeley»
  5. Gemeindeinitiative; Fussgängersteg Grindelwald – Grund
  6. Reglemente
    6.1 Polizeireglement; Genehmigung Totalrevision
    6.2 Schulreglement; Genehmigung Totalrevision
  7. Verschiedenes

Die Unterlagen zu den Geschäften liegen 30 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung während den Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Das Protokoll der Versammlung wird vom 11. Dezember 2023 während 20 Tagen auf der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt. Die Auflage wird im Anzeiger Interlaken publiziert. Werden innert 30 Tagen seit der Versammlung keine schriftlich begründeten Einwände erhoben, erfolgt die Genehmigung durch den Gemeinderat (Art. 42 GO).

Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann gestützt auf Art. 67a Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner sind zur Versammlung freundlich eingeladen. Im Anschluss an die Versammlung wird den Anwesenden ein kleiner Imbiss offeriert.

Grindelwald, 17. Oktober 2023

Gemeinderat Grindelwald