13. Juli 2023
öffentliche Planauflage Teilrevision Ortsplanung
Der Gemeinderat Grindelwald bringt gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) die Teilrevision der baurechtlichen Grundordnung (Anpassung GBR an BMBV / Ausscheidung Gewässerraum) der Gemeinde Grindelwald zur öffentlichen Auflage. Die Auflage umfasst die folgenden verbindlichen Unterlagen: Folgende orientierenden Unterlagen liegen öffentlich auf: Die Unterlagen liegen vom 13. Juli […]