Anmeldung ausländische Staatsangehörige (Drittstaaten)
Die Anmeldung von Ausländerinnen und Ausländern hat innerhalb von 14 Tagen bei der Fremdenkontrolle persönlich zu erfolgen.
Zuzug aus Kanton Bern
Folgende Dokumente/Unterlagen sind mitzubringen:
- Bewilligung B oder C
- gültiger Reisepass (evtl. mit Visum)
- Arbeitsvertrag
- Mietvertrag
- Krankenversicherungspolice / ‑karte
- Heiratsurkunde/ Scheidungsurkunde
- Geburtsscheine der Kinder
Anmeldegebühr: CHF. 25.00 zuzüglich Gebühren Migrationsdienst
Gemäss Art. 120 Ausländer und Integrationsgesetz (AIG) werden Widerhandlungen gegen das Meldewesen mit einer Anzeige inkl. Bussenverfügung bestraft. (AIG)
Zuzug aus einem anderen Kanton der Schweiz
Folgende Dokumente/Unterlagen sind mitzubringen:
- Bewilligung B oder C
- gültiger Reisepass (evtl. mit Visum)
- Arbeitsvertrag
- Mietvertrag
- Bestätigung der Arbeitslosigkeit seit Erhalt der Bewilligung B
- Lohnbestätigung des laufenden Jahres
- Bestätigung der Arbeitslosenkasse für das laufende Jahr des früheren Wohnortes
- Betreibungsauszug des früheren Wohnortes (bei C nur wenn weniger als 15 Jahre in der Schweiz)
- Bestätigung der Sozialhilfe des früheren Wohnortes (bei C nur wenn weniger als 15 Jahre in der Schweiz)
- Krankenversicherungspolice / ‑karte
Heiratsurkunde/ Scheidungsurkunde - Geburtsscheine der Kinder
Anmeldegebühr: CHF. 25.00 zuzüglich Gebühren Migrationsdienst
Gemäss Art. 120 Ausländer und Integrationsgesetz (AIG) werden Widerhandlungen gegen das Meldewesen mit einer Anzeige inkl. Bussenverfügung bestraft. (AIG)
Zuzug aus dem Ausland (Visumpflichtig)
Gemäss Weisungen des Staatssekretariats für Migration (SEM) haben visumpflichtige Personen ein persönliches Einreisegesuch (Visumantrag für ein nationales Visum D) bei der für ihren Wohnort zuständigen Schweizer Vertreter im Ausland einzureichen.
Erst nach Eingang des Visumsgesuches beim Amt für Migration wird anhand des einzureichenden Gesuches sowie der notwendigen Unterlagen geprüft, ob die Voraussetzung für eine Einreise erfüllt sind.
Folgende Dokumente/Unterlagen sind für die Anmeldung auf der Gemeindeverwaltung mitzubringen:
- Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung/Einreiseerlaubnis
- Kopie gültiger Reisepass mit Visum
- Arbeitsvertrag
- Mietvertrag
- Krankenversicherungspolice / ‑karte
- Heiratsurkunde/ Scheidungsurkunde
- Geburtsscheine der Kinder
Anmeldegebühr: CHF. 25.00 zuzüglich Gebühren Migrationsdienst
Gemäss Art. 120 Ausländer und Integrationsgesetz (AIG) werden Widerhandlungen gegen das Meldewesen mit einer Anzeige inkl. Bussenverfügung bestraft. (AIG)