Einbürgerung

Ordentliche Einbürgerung
Sie fühlen sich in der Schweiz zu Hause und sind Teil unserer Gesellschaft. Dann steht Ihnen die Möglichkeit zur ordentlichen Einbürgerung offen. Voraussetzungen für eine ordentliche Einbürgerung sind:

  • Sie verfügen über eine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C)
  • Sie sind seit 10 Jahren in der Schweiz wohnhaft, davon mindestens 2 Jahre ununterbrochen in der Gemeinde und im Kanton

Erleichterte Einbürgerung
Ausländische Ehepartner von Schweizer Staatsangehörigen haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine frühzeitige Einbürgerung. Die Voraussetzungen dafür sind:

  • Sie sind seit insgesamt 5 Jahren in der Schweiz wohnhaft
  • Sie leben leben seit einem Jahr vor der Gesuchseinreichung in der Schweiz
  • Sie sind seit 3 Jahren mit einer/einem Schweizer Bürger/in verheiratet
  • Sie sind in der Schweiz integriert und gefährden die innere und äussere Sicherheit der Schweiz nicht.

Erwerb eines zusätzlichen Schweizer Bürgerrechts
Schweizerinnen und Schweizer haben die Möglichkeit, ein zusätzliches Gemeindebürgerrecht (Heimatort) oder Burgerrecht zu erwerben. Voraussetzungen dafür sind:

  • Sie haben eine enge Verbundenheit mit der Einbürgerungsgemeinde

Sämtliche Einbürgerungsformulare sind bei der Gemeindeverwaltung erhältlich. Weitere Informationen zum Thema Einbürgerung finden Sie unter https://www.einbuergerung.sid.be.ch/de/start.html


Einbürgerungstest

Seit Anfang 2014 sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich im Kanton Bern einbürgern lassen wollen, verpflichtet, einen Einbürgerungstest zu absolvieren.

Vom Einbürgerungstest befreit sind:

  • Kinder, die zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung unter 16 Jahre alt sind.
  • Personen, die während mindestens fünf Jahren die obligatorische Schule nach schweizerischem Lehrplan besucht haben.
  • Personen, die eine Ausbildung auf Sekundarstufe II nach schweizerischem Lehrplan oder Tertiärstufe in der Schweiz abgeschlossen haben.

Sprachnachweis

Ausländerinnen und Ausländer, welche sich einbürgern lassen wollen, müssen einen Sprachnachweis (Sprachtest) erbringen. Ausgenommen davon sind Personen, welche

  • in der Schweiz während mindestens fünf Jahren ohne Unterbruch eine obligatorische Schule oder eine Ausbildung auf Sekundarstufe II oder Tertiärstufe besucht haben
  • sowie Personen, deren Muttersprache die Amtssprache des jeweiligen Verwaltungskreises ist (Deutsch).

Die Einbürgerungstests sowie die Sprachnachweise werden an folgenden Schulen durchgeführt:

Bildungszentrum Interlaken BZI
Obere Bönigstrasse 21
3800 Interlaken
Tel 033 828 11 11
www.bzi.ch/Einbürgerungkurse

Berufsbildungszentrum IDM
Schlüsselmattenweg 23
3700 Spiez
Tel 033 650 71 00
www.idm.ch/Einbuergerungskurse