Elektronisches Baubewilligungs- und Planerlassverfahren ab 1. März 2022

Die vom Grossen Rat im Dezember 2020 beschlossenen Änderungen im Baugesetz und im Baubewilligungsdekret für die Einführung des elektronischen Baubewilligungs- und Planerlassverfahrens (eBUP) treten am 1. März 2022 zusammen mit der Änderung der Bauverordnung in Kraft.

Dies führt im Baubewilligungs- und Planerlassverfahren zu gewichtigen Änderungen. Das Baugesuch ist über eBau elektronisch auszufüllen und kann nicht mehr mit den amtlichen Formularen eingereicht werden. Im Planerlassverfahren werden während einer Übergangsphase von fünf Jahren die Nutzungsplanungen der Gemeinden etappenweise in die elektronische Form via ePlan überführt. Nachfolgend werden die wichtigsten Änderungen oder zu beachtende Vorgaben bei beiden Projekten separat dargelegt.

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