Ersatzwahl Kommission Bildung

Infolge Demission eines Mitglieds der Kommission Bildung wird gestützt auf Artikel 43 des Abstimmungs- und Wahlreglements der Einwohnergemeinde Grindelwald vom 09.06.2023 für den Rest der Amtsdauer eine Ersatzwahl angeordnet.

Zu wählen ist
ein Mitglied der Kommission Bildung als Vertretung der Bergschaft Bussalp

Die Wahlvorschläge sind gemäss Artikel 28 Absatz 2 vom Abstimmungs- und Wahlreglement von mindestens 20 Stimmberechtigten unterzeichnet bis Freitag, 17. Januar 2025, 11.30 Uhr, der Gemeindeschreiberei einzureichen. Die Wahlvorschläge müssen Familienname, Vorname, Geburtsjahr, Beruf, Wohnadresse und Unterschrift des Vorgeschlagenen wie auch der Unterzeichnenden enthalten. Die Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlags ist nicht zulässig.

Es gelten die Bestimmungen des gültigen Abstimmungs- und Wahlreglements der Einwohnergemeinde Grindelwald.

Leerformulare für die Wahlvorschläge können bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder auf der Homepage www.gemeinde-grindelwald.ch heruntergeladen werden.

Grindelwald, 3. Dezember 2024, der Gemeinderat