Familiennachzug Schulbesuch / Studium (EU/EFTA)

Allgemeines
Dieses Merkblatt gilt für Angehörige eines EU-/EFTA-Staates, welche in der Schweiz eine Schule
besuchen oder ein Studium absolvieren wollen.

Voraussetzungen
a. Vorausgesetzt wird, dass Schüler oder Studenten als Hauptzweck ihres Aufenthaltes an einer
anerkannten Lehranstalt in der Schweiz zugelassen sind und dort eine allgemeine oder eine
auf die Ausübung eines Berufes vorbereitende Ausbildung besuchen.
b. Gesuchstellerinnen/Gesuchsteller müssen über genügend finanzielle Mittel verfügen, um ihren
Aufenthalt in der Schweiz finanzieren zu können. Die finanziellen Mittel sind dann ausreichend, wenn Schweizer Bürgerinnen/Bürger in der gleichen Situation keine Sozialhilfeleistungen beantragen können.
c. Gesuchstellerinnen/Gesuchsteller müssen über einen Krankenversicherungsschutz verfügen,
welcher sämtliche Gesundheitsrisiken in der Schweiz abdeckt.

Vorgehen
Das Gesuch kann vor der Einreise vom Ausland her direkt beim Amt für Migration und Bürgerrecht
oder nach der Einreise anlässlich der Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde eingereicht werden. Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu 4 Wochen zu rechnen.

Einzureichende Unterlagen
Folgende Unterlagen/Dokumente sind dem vollständig ausgefüllten Gesuchsformular beizulegen:
− Bestätigung der Schule oder Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule
− Kopie des gültigen Reisepasses oder der gültigen Identitätskarte
− Nachweis über die vorhandenen finanziellen Mittel (z.B. Garantieerklärung der Eltern, Lohnausweise, Kontoauszüge, Stipendienbestätigung)
− Versicherungsnachweis (Krankheit und Unfall)
Alle einzureichenden Unterlagen sind in eine schweizerische Landessprache (deutsch, französisch, italienisch) oder ins Englische übersetzen zu lassen (amtliche Übersetzung)