Feuerwehr Grindelwald / Lütschental
AUFGEBOT / AUSHEBUNG 2022
Frauen und Männer mit Jahrgang 2002 sowie ältere, welche im Jahr 2022 zugezogen sind, werden gestützt auf Art. 2 und 4 des Feuerwehr-Reglementes zur Aushebung aufgeboten:
Datum: Donnerstag, 10. November 2022
Zeit: 20.00 Uhr
Ort: Feuerwehrmagazin Hellbach
Alle in der Gemeinde wohnhaften Frauen und Männer zwischen dem 21. und dem 50. Altersjahr werden der Feuerwehrpflicht unterstellt. Ausländer mit Niederlassungsbewilligung „C-Ausweis“ werden hinsichtlich der Feuerwehrpflicht den Schweizerbürgern gleichgestellt.
Niemand hat darauf Anspruch, in die Feuerwehrdienste eingeteilt zu werden.
Der Fachausschuss Feuerwehr bestimmt, ob Pflichtige aktiven Feuerwehrdienst zu leisten oder eine Ersatzabgabe zu bezahlen haben. Bei diesem Entscheid sind die Bedürfnisse der Feuerwehr sowie persönliche und berufliche Verhältnisse, Alter, Arbeits- und Wohnort der Pflichtigen zu berücksichtigen.
An- und Abmeldungen sind schriftlich beim Sekretariat Feuerwehr, Katrin Balmer,
Sulzweg 16, 3818 Grindelwald bis am 09. November 2022 einzureichen. Personen, welche keinen Fragebogen erhalten haben, jedoch gerne aktiv Feuerwehrdienst leisten möchten, melden sich telefonisch oder schriftlich ebenfalls bis am 09. November 2022 beim Kommandanten André Bohren (079 222 53 52).
Unentschuldigtes Fernbleiben von der Aushebung wird mit einer Busse von CHF 80.00 belegt
(Art. 22 Anhang Feuerwehr-Reglement).
Kommando Feuerwehr Grindelwald / Lütschental