Feuerwehr Grindelwald / Lütschental
Aufgebot / Aushebung 2024
Personen mit Jahrgang 2004 sowie ältere Personen, welche im Jahr 2024 zugezogen sind, werden gestützt auf Art. 2 und 4 des Feuerwehr-Reglementes zur Aushebung aufgeboten:
Datum: Mittwoch, 6. November 2024
Zeit: 20.00 Uhr
Ort: Feuerwehrmagazin Hellbach
Alle in der Gemeinde wohnhaften Personen zwischen dem 21. und dem 50. Altersjahr werden der Feuerwehrpflicht unterstellt. Ausländische Staatsangehörige mit Niederlassungsbewilligung „C-Ausweis“ werden hinsichtlich der Feuerwehrpflicht den Schweizerbürgerinnen und -bürger gleichgestellt. Niemand hat darauf Anspruch, in die Feuerwehrdienste eingeteilt zu werden.
Der Fachausschuss Feuerwehr bestimmt, ob Pflichtige aktiven Feuerwehrdienst zu leisten oder eine Ersatzabgabe zu bezahlen haben. Bei diesem Entscheid sind die Bedürfnisse der Feuerwehr sowie persönliche und berufliche Verhältnisse (Alter, Arbeits- und Wohnort der Pflichtigen) zu berücksichtigen.
An- und Abmeldungen sind schriftlich beim Sekretariat Feuerwehr, Katrin Balmer, Sulzweg 16, 3818 Grindelwald bis am 05. November 2024 einzureichen. Personen, welche keinen Fragebogen erhalten haben, jedoch gerne aktiv Feuerwehrdienst leisten möchten, melden sich telefonisch oder schriftlich ebenfalls bis am 05. November 2024 beim Kommandanten,
Hans von Allmen (079 482 09 46).
Unentschuldigtes Fernbleiben von der Aushebung wird mit einer Busse von CHF 80.00 belegt
(Ziff. 22, 3 Anhang Feuerwehr-Reglement).
Kommando Feuerwehr
Grindelwald / Lütschental