Gebührentarif für die Feuerungskontrolle / ersatzlose Aufhebung

Gestützt auf Art. 45 Gemeindeverordnung (GV) vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Grindelwald an seiner Sitzung vom 10. Juni 2025 die ersatzlose Aufhebung des folgenden Gebührentarifs beschlossen hat:

Gebührentarif über die Feuerungskontrolle (Aufhebung per 31. Juli 2025)

Da ab 1. August 2025 die Feuerungskontrollen (einschliesslich Messung und Beurteilung) sowie die Sanierungsverfahren nicht mehr von den Gemeinden, sondern vom Kanton durchgeführt werden, kann der Gebührentarif für die Feuerungskontrolle, vom 6. Dezember 2016, per 31. Juli 2025 ausser Kraft gesetzt werden.

Gegen die Ausserkraftsetzung des Gebührentarifs über die Feuerungskontrolle kann innert 30 Tagen seit der vorliegenden Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde eingereicht werden.

Grindelwald, 16. Juni 2025

Der Gemeinderat